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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte (B2B)
Sundance Handel e.U. | Marke Beerentanz
Stand: August 2026
Hinweis: Dieser Entwurf ist für Unternehmergeschäfte konzipiert. Verbraucher im Sinne des KSchG sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Kunden, die die bestellten Waren im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen, beruflichen oder sonstigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit beziehen. Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind ausgeschlossen.
(2) Diese AGB gelten insbesondere für Lieferungen an Lebensmittelhersteller, Manufakturen, Gastronomiebetriebe, Wiederverkäufer, Einzelhandelsgeschäfte, Direktvermarkter und sonstige gewerbliche Abnehmer sowie an Körperschaften öffentlichen Rechts und Vereine, soweit diese die Ware nicht als Verbraucher beziehen.
(3) Diese AGB gelten auch für Unternehmer, die Waren zur unentgeltlichen Weitergabe an Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner oder sonstige Dritte erwerben, sofern der Erwerb im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen, beruflichen oder sonstigen selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn Sundance Handel e.U. ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die bloße Annahme einer Bestellung oder die Lieferung der Ware gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Käufers.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Angebote von Sundance Handel e.U. sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Rechnungslegung oder Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Angaben in Produktinformationen, Preislisten, Katalogen, Onlineshops oder sonstigen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
(4) Soweit in diesen AGB Schriftlichkeit vorgesehen ist, genügt die Übermittlung per E-Mail, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen eine strengere Form verlangen.
3. Preise und Zahlung
(1) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie allfälliger Versand-, Verpackungs- und Transportkosten.
(2) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Sundance Handel e.U. ist berechtigt, angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.
(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde, von Sundance Handel e.U. ausdrücklich anerkannt wurde oder in unmittelbarem rechtlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Forderung steht.
4. Lieferung, Lieferfristen und Gefahrtragung
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Sundance Handel e.U. verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Transportstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel, Störungen in der Lieferkette sowie nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Belieferung durch Vorlieferanten.
(3) Erfolgt die Lieferung durch Sundance Handel e.U. oder durch einen von Sundance Handel e.U. beauftragten Versanddienstleister, trägt Sundance Handel e.U. das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transports bis zur Ablieferung beim Käufer oder bei einer von ihm benannten Empfangsperson.
(4) Mit Ablieferung der Ware beim Käufer oder bei einer von ihm benannten Empfangsperson geht die Gefahr des Untergangs, Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder sonstigen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über, sofern diese Umstände nicht von Sundance Handel e.U. zu vertreten sind.
(5) Beauftragt der Käufer selbst einen Transporteur, Spediteur, Paketdienst oder eine sonst mit der Beförderung betraute Person oder verlangt er ausdrücklich eine bestimmte Versandart, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an diese Person oder Stelle auf den Käufer über.
(6) Befindet sich der Käufer in Annahmeverzug oder verzögert sich die Ablieferung aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen, geht die Gefahr mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Käufer über.
(7) Der Käufer hat äußerlich erkennbare Transportschäden bei Übernahme möglichst sofort beim Zusteller zu dokumentieren und Sundance Handel e.U. unverzüglich zu verständigen.
5. Beschaffenheit der Ware
(1) Sundance Handel e.U. liefert die Ware in der vereinbarten Beschaffenheit. Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten Produktbeschreibungen, Chargeninformationen, Hersteller-, Erzeuger- oder Vorlieferantenangaben oder sonstigen schriftlich bestätigten Eigenschaften.
(2) Bei Naturprodukten sind geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Geschmack, Geruch, Größe, Form, Bruchanteil, Feuchtigkeitsgehalt, Schüttgewicht, Konsistenz oder sonstiger natürlicher Eigenschaften möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Ware dadurch für den üblichen Gebrauch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(3) Soweit die Ware ausdrücklich als Bio-Ware verkauft wird, wird sie entsprechend den für Sundance Handel e.U. geltenden Bio-Zertifizierungen sowie den jeweils verfügbaren Liefer-, Chargen- und Kontrollunterlagen geliefert. Angaben zu Herkunft, Zusammensetzung, Nährwerten, Mindesthaltbarkeit oder sonstigen Produkteigenschaften beruhen auf den jeweils verfügbaren Unterlagen, Spezifikationen und Informationen der Hersteller, Erzeuger oder Vorlieferanten. Eine darüber hinausgehende Garantie wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich schriftlich als Garantie bezeichnet wird.
(4) Das angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum bezieht sich ausschließlich auf die von Sundance Handel e.U. gelieferte Ware in original verschlossener Verpackung bei sachgemäßer Lagerung. Nach Öffnung, Umverpackung, Vermischung, Weiterverarbeitung oder sonstiger Veränderung der Ware ist der Käufer für die Beurteilung der Haltbarkeit, Verkehrsfähigkeit und Kennzeichnung des daraus entstehenden Produkts verantwortlich.
(5) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, übernimmt Sundance Handel e.U. keine Garantie dafür, dass die Ware für eine bestimmte Rezeptur, Produktionsmethode, Kennzeichnung, Zertifizierung, Listung, Handelskettenanforderung oder sonstige besondere Verwendung des Käufers geeignet ist.
6. Verwendung, Weiterverarbeitung, Weiterverkauf und Weitergabe
(1) Der Käufer ist selbst dafür verantwortlich, die Eignung der gelieferten Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen. Dies gilt insbesondere vor Weiterverarbeitung, Vermischung, Umverpackung, Weitergabe, Weiterverkauf oder Inverkehrbringen eines Endprodukts.
(2) Werden die Waren vom Käufer unverändert in der von Sundance Handel e.U. gelieferten Originalverpackung weiterverkauft oder unentgeltlich weitergegeben, bleibt Sundance Handel e.U. für die vereinbarte Beschaffenheit und die von Sundance Handel e.U. angebrachte Produktkennzeichnung der gelieferten Ware verantwortlich. Der Käufer ist in diesem Fall insbesondere für sachgemäße Lagerung, ordnungsgemäße Präsentation, Beachtung der angegebenen Lagerbedingungen, Weitergabe zutreffender Produktinformationen, Rückverfolgbarkeit sowie dafür verantwortlich, dass Verpackung, Etiketten, Chargenkennzeichnung und Mindesthaltbarkeitsdatum nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.
(3) Eigene Werbeaussagen, gesundheitsbezogene Angaben, Bio-Auslobungen, Empfehlungen, Produktbeschreibungen oder sonstige Angaben des Käufers liegen in dessen Verantwortung, soweit sie nicht von Sundance Handel e.U. ausdrücklich schriftlich freigegeben wurden.
(4) Öffnet, verarbeitet, vermischt, portioniert, mahlt, verpackt, etikettiert, kombiniert, bewirbt oder vertreibt der Käufer die Ware in eigenem Namen oder als Bestandteil eines anderen Produkts, ist er für Rezeptur, Verarbeitung, Mischung, Dosierung, Verpackung, Kennzeichnung, Bewerbung, Haltbarkeit, Verkehrsfähigkeit und lebensmittelrechtliche Zulässigkeit des daraus entstehenden Produkts verantwortlich.
(5) Dies gilt insbesondere für Zutatenverzeichnis, Allergenkennzeichnung, Nährwertangaben, Bio-Kennzeichnung, Health Claims, Herkunftsangaben, Mindesthaltbarkeit, Loskennzeichnung und sonstige lebensmittelrechtliche Pflichtangaben des vom Käufer hergestellten, umgepackten, kombinierten oder vertriebenen Produkts.
(6) Gibt der Käufer die Waren unentgeltlich, insbesondere als Mitarbeiter-, Kunden- oder Geschäftspartnergeschenk weiter, hat er für sachgemäße Lagerung, unveränderte Weitergabe der Produktinformationen, Beachtung des Mindesthaltbarkeitsdatums und Rückverfolgbarkeit im zumutbaren Umfang zu sorgen. Eine Veränderung, Umverpackung, Kombination mit anderen Produkten, Beigabe eigener Informationen oder Bewerbung mit eigenen Angaben erfolgt auf Verantwortung des Käufers.
(7) Besondere Anforderungen des Käufers, insbesondere aus Lieferverträgen, Listungen, Handelskettenvorgaben, Zertifizierungen, Abnahmebedingungen oder Spezifikationen seiner Kunden, werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie Sundance Handel e.U. vor Vertragsabschluss schriftlich bekanntgegeben und von Sundance Handel e.U. ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
7. Untersuchung, Rüge und Lagerung
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt nach den unternehmerischen Sorgfaltsanforderungen zu untersuchen. Dabei sind insbesondere Menge, Identität, äußere Beschaffenheit, Verpackung, Chargenangaben, Mindesthaltbarkeit, Transportbeschädigungen und erkennbare Abweichungen zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch binnen drei Werktagen nach Erhalt der Ware, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Im Übrigen gilt § 377 UGB.
(3) Die Rüge hat Art und Umfang des behaupteten Mangels möglichst genau zu beschreiben und, soweit vorhanden und zumutbar, Chargennummer, Mindesthaltbarkeitsdatum, Lieferschein, Rechnung, Fotos, Analyseergebnisse oder sonstige Nachweise zu enthalten.
(4) Nach Gefahrübergang trägt der Käufer die Verantwortung für ordnungsgemäße Lagerung, Behandlung und Verwendung der Ware. Die Ware ist trocken, sauber, lichtgeschützt, geschützt vor Fremdgerüchen, Schädlingen und Feuchtigkeit sowie entsprechend allfälligen Produkthinweisen zu lagern. Für Beeinträchtigungen, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, Behandlung, Öffnung, Umverpackung, Vermischung, Verarbeitung oder Weitergabe entstehen, haftet Sundance Handel e.U. nicht, sofern der behauptete Mangel nicht nachweislich bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.
8. Beanstandungen, Beweissicherung und Rückverfolgbarkeit
(1) Der Käufer hat beanstandete Ware samt Originalverpackung, Etiketten, Chargenkennzeichnung und Begleitunterlagen bis zur Klärung aufzubewahren, soweit dies zumutbar und rechtlich zulässig ist.
(2) Beanstandete Ware darf ohne vorherige Abstimmung mit Sundance Handel e.U. nicht vernichtet, entsorgt, weiterverarbeitet, weiterverkauft oder anderweitig verändert werden, sofern nicht zwingende gesetzliche, behördliche oder sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen.
(3) Sundance Handel e.U. ist, soweit dies zur Klärung erforderlich, angemessen und zumutbar ist, Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen, Proben zu ziehen, Unterlagen einzusehen oder eine Untersuchung durch ein unabhängiges Labor zu veranlassen.
(4) Der Käufer hat die Rückverfolgbarkeit der von Sundance Handel e.U. gelieferten Ware sicherzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ware weiterverarbeitet, vermischt, umgepackt, weiterverkauft, unentgeltlich weitergegeben oder an Dritte ausgeliefert wird.
(5) Werden gelieferte Chargen mit anderen Chargen, Rohstoffen oder Produkten vermischt, hat der Käufer darzulegen und nachzuweisen, dass ein behaupteter Mangel auf die von Sundance Handel e.U. gelieferte Ware zurückzuführen ist und bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.
(6) Der Käufer ist verpflichtet, im Fall einer Beanstandung, eines Verdachts, einer behördlichen Maßnahme, einer Rücknahme oder eines Rückrufs unverzüglich mit Sundance Handel e.U. zusammenzuarbeiten und alle zur Klärung erforderlichen Informationen bereitzustellen.
9. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt im Unternehmergeschäft zwölf Monate ab Übergabe der Ware. Bei Waren mit kürzerem Mindesthaltbarkeitsdatum können Ansprüche wegen Mängeln, die erst nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums geltend gemacht werden, nur berücksichtigt werden, wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
(3) Bei berechtigten Mängeln gelten zunächst die gesetzlichen primären Gewährleistungsbehelfe Verbesserung oder Austausch. Preisminderung oder Vertragsauflösung kommen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen in Betracht.
(4) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Käufer seinen Untersuchungs-, Rüge-, Lagerungs-, Mitwirkungs- und Beweissicherungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit diese Pflichten für die Feststellung, Prüfung oder Begrenzung des behaupteten Mangels erheblich sind.
(5) Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäße Behandlung, Feuchtigkeit, Hitze, Fremdeinwirkung, Schädlingsbefall, unsachgemäße Verarbeitung, Vermischung, Umverpackung oder sonstige Umstände nach Gefahrübergang verursacht wurden.
10. Haftung und besondere wirtschaftliche Risiken
(1) Sundance Handel e.U. haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden und nicht nach den folgenden Absätzen ausgeschlossen sind, haftet Sundance Handel e.U. nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach insgesamt auf den zweifachen Netto-Warenwert der jeweils betroffenen Lieferung begrenzt.
(3) Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und besondere wirtschaftliche Risiken des Käufers ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, Rückrufkosten von Endprodukten, Vertragsstrafen, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Reputationsschäden, Verlust von Kunden, Verlust von Listungen, Auslistungen, Kosten der Entfernung, Vernichtung oder des Austauschs weiterverarbeiteter, umgepackter, kombinierter oder weiterverkaufter Produkte sowie Ansprüche Dritter gegen den Käufer.
(4) Sundance Handel e.U. übernimmt keine Verantwortung für wirtschaftliche Nachteile, die aus Liefer-, Abnahme-, Listungs-, Zertifizierungs-, Vertriebs-, Geschenk-, Werbe- oder sonstigen Vertrags- oder Organisationsverhältnissen des Käufers mit dessen Kunden, Mitarbeitern, Abnehmern, Geschäftspartnern oder sonstigen Dritten entstehen, sofern Sundance Handel e.U. diese besonderen Risiken nicht vor Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich übernommen hat.
(5) Der Käufer ist verpflichtet, einen drohenden oder eingetretenen Schaden möglichst gering zu halten und nur solche Maßnahmen zu setzen, die gesetzlich, behördlich, sicherheitsbedingt oder nach den Umständen objektiv erforderlich und angemessen sind.
(6) Ansprüche des Käufers setzen voraus, dass der Käufer darlegt und nachweist, dass der behauptete Mangel oder Schaden auf die von Sundance Handel e.U. gelieferte Ware zurückzuführen ist und bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder in Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
11. Produkthaftung, Rücknahme und Rückruf
(1) Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende lebensmittelrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
(2) Wird der Käufer wegen eines behaupteten Mangels, einer behaupteten Nichtkonformität oder eines behaupteten Produktsicherheits- oder Lebensmittelrisikos in Anspruch genommen, hat er Sundance Handel e.U. unverzüglich schriftlich zu informieren, sofern eine Lieferung von Sundance Handel e.U. betroffen sein könnte.
(3) Rücknahmen, Rückrufe, öffentliche Warnungen, Vernichtungen oder sonstige Maßnahmen, die die von Sundance Handel e.U. gelieferte Ware betreffen könnten, sind mit Sundance Handel e.U. abzustimmen, soweit nicht zwingende gesetzliche oder behördliche Vorgaben ein sofortiges Handeln erfordern.
(4) Anerkenntnisse, Vergleiche oder sonstige Zusagen des Käufers gegenüber Dritten begründen gegenüber Sundance Handel e.U. keine Verpflichtung, sofern Sundance Handel e.U. diesen nicht vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder die Maßnahme aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich war.
12. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der jeweiligen Lieferung Eigentum von Sundance Handel e.U.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb weiterzuverarbeiten oder weiterzuverkaufen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
(3) Im Fall des Zahlungsverzugs ist Sundance Handel e.U. berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
13. Datenschutz und Geschäftsunterlagen
(1) Sundance Handel e.U. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, handels- und lebensmittelrechtlich relevante Unterlagen, insbesondere Chargen-, Liefer-, Prüf-, Lager- und Rückverfolgbarkeitsunterlagen, in dem gesetzlich erforderlichen Umfang aufzubewahren.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Sundance Handel e.U. als Gerichtsstand.
15. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.